Moschaw-Volontär

Richtlinien für Volontäre

Allgemeines

Volontäre (arbeitende Gäste) sollten zwischen 18 und 35 Jahren alt sein. Weder Familien noch Schwangere werden als Freiwillige akzeptiert.
Der Mindestaufenthalt beträgt zwei Monate. Jeder Moschaw kann den Aufenthalt eines Volontärs verkürzen, wenn dafür von seiten des Moschaw Gründe vorliegen.
Jeder Volontär erhält im Moschawbüro eine Krankenversicherungspolice, wodurch auch die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt abgedeckt sind.
Das Volontärbüro der Moschawbewegung schickt nur ausreichend versicherte Volontäre (auch gegen Unfall) in die Moschawim.

Der Moschaw versichert den Volontär im Kupat Holim (Krankenkasse). Diese Versicherung deckt nur die medizinische Behandlung in einer Kupat-Holim-Klinik und nicht die Kosten für eine Krankenhausunterbringung. Diese wird von der oben erwähnten Zusatzversicherung durch das Volontärbüro abgedeckt. Eine weitere Versicherung wird für den Fall eines Arbeitsunfalls und einer Haftung durch den Moschaw abgeschlossen.
Der Moschaw ist verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, auch für die sofortige Behandlung akuter Zahnkrankheiten. Nicht abgedeckt sind die Behandlung chronischer Krankheiten oder die allgemeine Gesundheitsfürsorge.

Für alle Fälle, in denen eine Krankheit oder ein Unfall nicht unter die Haftungsbestimmungen der Versicherungen fällte, muss der Volontär dem Moschaw eventuelle Aufwendungen erstatten.
Weder der Moschaw noch der Farmer übernehmen irgendeine Haftung für einen Volontär, der den Moschaw auf eigenes Risiko verläßt.

Ein Volontär, der sich im Moschaw aufhält, übergibt alle Wertgegenstände und Geld dem Moschawbüro oder dem Volontär-Verantwortlichen zur sicheren Aufbewahrung. Alle Gegenstände werden registriert, und der Volontär erhält darüber einen Beleg.
Grundsätzlich sind Drogen (darunter fallen auch weiche Drogen) untersagt.  Wer gegen dieses Verbot verstößt, muß mit polizeilichen Maßnahmen rechnen.

Aufnahmebedingungen

Freiwillige müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das die körperliche und seelische Eignung zur Arbeit in einem Moschaw unter den in Israel herrschenden klimatischen Bedingungen bescheinigt.
Volontäre, unabhängig davon, ob sie in Gruppen oder als einzelne kommen, werden nur angenommen, wenn sie sich zuerst an das Volonteers´ Office der Moschawbewegung wenden (Adresse s. »Anmeldung«). Niemand wird auf eine andere Weise eingestellt.
Ein Überwechseln von einem Moschaw zum anderen soll wiederum nur über das Volonteers´ Office abgewickelt werden. Volontäre, die wechseln möchten, sollten ein Empfehlungsschreiben ihres bisherigen Moschaws vorlegen können.
Gleiches gilt für einen Volontär, der vom Moschaw zu einem Kibbuz überwechseln möchte.

Volontär-Verantwortlicher

Ein Moschaw, der mehr als zehn Volontäre beschäftigt, soll einen Koordinator bestimmen, der für die Volontäre und ihre Anliegen innerhalb des Moschaw zuständig ist.
Der Verantwortliche soll der Volontärsabteilung über An- und Abreise der Volontäre Bericht erstatten.