Vorstellungsgespräch

Lehrstelle nicht immer im Wunschberuf

Tipps für (künftige) Auszubildende

Teilzeit-Ausbildung als tolle Chance für junge Eltern

Auf dieser Homepage (Menüpunkt Schüler – Ausbildung) geben wir einige Tipps rund um die Ausbildung, von der Suche bis zum Abbruch.

Nicht jeder Schulabgänger findet eine Ausbildungsstelle in seinem Wunschberuf. Statt jahrelang darauf zu warten, greifen viele als Notlösung zu einer freien Stelle in einer anderen Branche. Das bringt zumindest Anschluss an die Berufswelt, zudem hat man eine Grundlage, auf der sich aufbauen lässt. Doch allzu sehr sollte die Lehrstelle nicht von den persönlichen Interessen abweichen, da sonst die Abbruchwahrscheinlichkeit steigt. Zumal Jugendliche, die sich nicht mit ihrem Ausbildungsberuf identifizieren, leicht ein schlechtes Bild machen. Verrichten sie nur Dienst nach Vorschrift und sind lustlos bei der Arbeit, stuft der Arbeitgeber sie rasch als "schlechter" ein als andere Azubis.
Im falschen Beruf fällt es jedoch nicht nur schwerer, gute Leistung zu erbringen, sondern auch das persönliche Glück lässt sich schwerer finden. Daher ist gerade Identifikation mit dem Beruf gefragt, um motiviert und produktiv bei der Sache zu sein.
Tipp: Überregionale Suche.

Lehrstellensuchende melden sich besser als solche bei der Agentur für Arbeit an, damit ihnen später keine Nachteile bei der Rente entstehen. Auch wenn sie kein Arbeitslosengeld bekommen, ist die Anmeldung zur Anrechnung der Suchzeit bei der Rente wichtig. Näheres erfährt man bei der Deutschen Rentenversicherung.

Während viele Jugendliche Probleme haben, eine Lehrstelle zu finden, haben auch einige Unternehmen Schwierigkeiten, Azubis zu finden. Im Moment sind davon hauptsächlich ostdeutsche Betriebe betroffen, doch wird sich das Phänomen durch den demografischen Wandel vermutlich bald in ganz Deutschland ausbreiten.
Bei eher unbeliebten Berufen wird der Mangel als erstes zu spüren sein. Junge Leute entscheiden sich oft für Arbeiten, die mit gesellschaftlichem Ansehen verbunden sind. In ihren Augen haben v.a. intelligente und ehrgeizige Menschen mit überdurchschnittlicher Bildung und großem Einkommen ein großes Ansehen. Selbstlosigkeit, Fleiß, Fitness etc. spielen beim Ansehen hingegen keine so große Rolle. Daher sind kreative Büroberufe besonders gefragt, während soziale und körperliche Arbeiten außen vor bleiben. Als unbeliebt erweisen sich auch Berufe im Nahrungsmittelhandwerk und Reinigungsgewerbe.

Grundsätzlich sollten Schüler die Schule übrigens ernst nehmen, um später entsprechende Noten vorweisen zu können. Auch die Ausbildung ist wichtig zu nehmen: Verletzen Azubis beharrlich ihre Pflichten, steht dem Arbeitgeber auch nach der Probezeit eine außerordentliche Kündigung zu.

Eine Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich! Das verschafft Unternehmen und Azubis gleichermaßen Vorteile. Firmen müssen dem Lehrling dadurch monatlich weniger Gehalt bezahlen, was besonders junge Betriebe entlastet. Der Azubi hingegen hat halbtags Zeit für andere Dinge, z.B. seine Kinder. Hinzu kommen eine oft hohe Motivation der Azubis sowie eine gute Werbung als familienfreundliches Unternehmen.
Ggf. fördert die Agentur für Arbeit die Teilzeit-Ausbildungsstelle.

Werden Auszubildende gleich nach der Ausbildung vom Unternehmen übernommen, so verdienen sie ungefähr ein Fünftel mehr Geld als Jugendliche, die nach der Ausbildung erst eine Weile arbeitslos sind und dann eine Stelle finden. Ein höheres Gehalt als das der Bleibenden bekommen allerdings Azubis, die sofort nach der Ausbildung in eine andere Firma wechseln.

Ungefähr sechs von zehn Jugendlichen wurden in den letzten fünfzehn Jahren von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. Zwei von zehn kamen in anderen Firmen unter; weitere zwei fanden keine Arbeit.
Ungefähr jeder zweite Jugendliche, der nach seiner Ausbildung mindestens vier Monate lang ohne Arbeit bleibt, entscheidet sich für einen Berufswechsel.

Während der Lehre ist das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen Pflicht. Sie dokumentieren die Lehrinhalte, was einen Überblick der Lehre verschafft. Das kommt u.a. dem Azubi zugute, indem er jederzeit nachschlagen kann.
Führt ein Lehrling den Nachweis schlampig, so kann ihn das den Ausbildungsplatz kosten. Ist er mehrmals deshalb abgemahnt worden, ohne sein Verhalten zu bessern, so steht dem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung zu.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 2 Sa 22 / 02

Am Arbeitsplatz achte man auf die Lärmbelastung, denn Jugendliche sind durch Lärm besonders gefährdet. Kommt zu dem im Betrieb auch noch welcher in der Freizeit hinzu, so leidet ihr Gehör rasch, ohne dass es sich jemals wieder erholen kann.
In einem Büro mit Tastaturgeklapper, Telefongeklingel, lauten Gesprächen etc. liegt die Lärmbelastung schon mal bei siebzig Dezibel. Ab einer Lautstärke von 85 Dezibel besteht am Arbeitsplatz Gehörschutzpflicht. Dreht man den MP3-Player nur zu zwei Dritteln auf, so beträgt die Lärmbelastung bereits bis zu 92 Dezibel. Mit ein Grund, warum bereits vierzig Prozent der Jugendlichen kein intaktes Gehör mehr besitzen - oft bereits zu Beginn ihrer Lehre.

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