Krankenversicherung

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Visum

Wer sich bereits in Neuseeland aufhält oder ein Working Holiday Visum in Händen hält - umso besser.

Augenblicklich sind Angehörige folgender Länder zu einem Working Holiday Visum in Neuseeland zugelassen:
  • Argentinien
  • Kanada
  • Chile
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Hong Kong Special Administrative Region (HKSAR)
  • Irland
  • Italien
  • Japan
  • Korea
  • Malaysia
  • Niederlande
  • Singapor Work Exchange Programme
  • Schweden
  • Großbritannien
  • Uruguay

Visabestimmmungen:

Ein Working Holiday Visa wird auf 12 Monate ausgestellt, kostet rund 65 Euro, gilt für Bewerber zw. 18 und 30 Jahren und ist hier zu beantragen.

Neuseeland vergibt jedes Jahr nur eine begrenzte Anzahl von WHV, dieses Jahr bereits 2000, im letzten 1000.
Somit gilt: Wer zuerst kommt mahlt zuerst ...

Alle nötigen Details zu Visum, Einreisebestimmungen und Arbeitsaufnahme in Neuseeland während des Sprachkurses sowie weiterführende Adressen und Links finden sich beim

New Zealand Immigration Service und
Working Holiday Schemes

Oder für Deutsche am besten bei: Working Holiday Schemes

Hier von der Webadresse auch der Link zur Anschriftg in Berlin u.a.

Es ist klar, daß man sich die NZ$ 4.200, die bei der Einreise nachzuweisen sind, natürlich auch mal leihen kann ... Da man gut untergebracht ist, wird man eh nicht die großen Ausgaben haben.

Im Einzelnen verläuft das so:

  • 1. Anmeldeformular herunterladen
  • 2. Reisepass im Original (mind. 2 Jahre Gültigkeit)
  • 3. Visumsantragsgebühr von 65 Euro per Euroscheck oder Verrechnungssscheck ausgestellt auf "New Zealand Immigration" oder in Bar beilegen
  • 4. eine als Einschreiben an einen selbst adressierten gefütterten, bereits mit 3,49
  • Euro frankiert A5 Rückumschlag beilegen
  • alles senden an

Botschaft von Neuseeland
- Visa - Abteilung
Friedrichstr. 60
10117 Berlin
Tel. 030/206210
(man wird durchgestellt / Betreff: Visaangelegenheiten;
Sprechzeiten Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr )
Weiterhin wird noch darauf hingewiesen, dass sämtliche Buchungen erst getätigt werden sollen, wenn man das Visum in Händen hält.

Versicherung

Die meisten ausländischen Studenten haben kein Anrecht auf öffentliche medizinische Versorgung während ihres Aufenthalts, es sei denn, sie:

  • haben ein Aufenthaltsrecht auf längere Zeit oder sie sind Bürger Austaliens; oder
  • Bürger mit englischem Paß in New Zealand; oder
  • Inhaber zeitlich begrenzter Aufenthaltsbewilligungen auf mindestens zwei Jahre.

Wer nicht unter diese Kategorien fällt und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muß, hat alle Kosten zu tragen. Der Abschluß einer Krankenversicherung zur Abdeckung aller Risiken während des Aufenthalts ist daher angeraten.
Ebenso der Abschluß einer Reiseversicherung nach und von Neuseeland.

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Ein weiteres Angebot für junge Männer und Frauen findet sich hier.