Visa Neuseeland

Visum und Auslandsversicherung für Neuseeland

Gut versichert in Neuseeland gegen Krankeit und Unfall

Wer sich bereits in Neuseeland aufhält oder ein Working Holiday Visum in Händen hält - umso besser. Wer dazu noch unser Working Holiday - Neuseeland - Jobs, Praktika, Austausch besitzt, ist ein Glückspilz.

Visabestimmmungen:

Ein Working Holiday Visa wird auf 12 Monate ausgestellt, gilt für Bewerber zw. 18 und 30 Jahren.

Neuseeland vergibt jedes Jahr nur eine begrenzte Anzahl von WHV, zuletzt über 2000.
Somit gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst ...

Alle nötigen Details zu Visum, Einreisebestimmungen und Arbeitsaufnahme während des Sprachkurses sowie weiterführende Adressen und Links finden sich beim New Zealand Immigration Service und Working Holiday Schemes; oder für Deutsche und Schweizer am besten bei: Working Holiday Schemes. Hier von der Webadresse auch der Link zur Anschrift in Berlin u.a.

Es ist klar, dass man sich die NZ$ 4.200, die bei der Einreise nachzuweisen sind, natürlich auch mal leihen kann ... Da man gut untergebracht ist, wird man eh nicht die Riesenausgaben haben.

Im Einzelnen verläuft das so:

  • 1. Anmeldeformular herunterladen
  • 2. Reisepass im Original (mind. 2 Jahre Gültigkeit)
  • 3. Visumsantragsgebühr von 65 Euro per Euroscheck oder Verrechnungssscheck ausgestellt auf "New Zealand Immigration" oder in Bar beilegen
  • 4. eine als Einschreiben an einen selbst adressierten gefütterten, bereits mit 3,49 Euro frankiert A5 Rückumschlag beilegen
  • alles senden an

Botschaft von Neuseeland
- Visa - Abteilung
Friedrichstr. 60
10117 Berlin
Tel. 030 30 2065 3900
Fax: 030 2062 1114
nzembber@infoem.org
http://www.nzembassy.com/germany
(man wird durchgestellt / Betreff: Visaangelegenheiten;
Sprechzeiten Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr )
Weiterhin wird noch darauf hingewiesen, dass sämtliche Buchungen erst getätigt werden sollen, wenn man das Visum in Händen hält.

Versicherung

Die meisten ausländischen Studenten haben kein Anrecht auf öffentliche medizinische Versorgung während ihres Aufenthalts, es sei denn, sie:

  • haben ein Aufenthaltsrecht auf längere Zeit oder sie sind Bürger Austaliens; oder
  • Bürger mit englischem Pass in New Zealand; oder
  • Inhaber zeitlich begrenzter Aufenthaltsbewilligungen auf mindestens zwei Jahre.

Wer nicht unter diese Kategorien fällt und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muss, hat alle Kosten zu tragen. Der Abschluss einer Krankenversicherung zur Abdeckung aller Risiken während des Aufenthalts ist daher angeraten. Wer dort nicht übers Onlineformular gehen sondern ein Angebot auf Papier haben möchte, der sende eine Mail mit voller Anschrift und Telefonnummer übers Kontaktformular.
Ebenso der Abschluss einer Reiseversicherung nach und von Neuseeland,

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