Aids im Kibbuz

Kibbuz und Volontär von A - Z

AIDS / Ausflüge

AIDS

Die schnelle Ausbreitung des Aidsvirus hat auch seitens der Kibbuzim zu Vorsichtsmaßnahmen geführt. Sie verlangen daher teilweise das Einverständnis des Volontärs, sich u.U. einer Blutprobe und eines Aidstestes zu unterziehen. Sollte ein Bewerber dazu nicht bereit sein, kann ihn der Kibbuz als freiwilligen Helfer ablehnen.

Alter

Offiziell liegt das Alter der Kibbuzvolontäre zwischen 18 und 32 Jahren. Ausnahmen in Einzelfällen sind nach Absprache mit dem Kibbuzverband möglich (bis zu 50 Jahren). Sonderregelungen sind in der Kibbuzliste am Ende dieses Buches vermerkt.

Arbeitserlaubnis

Für die Tätigkeit als Freiwilliger in Israel - egal ob im Kibbuz, im sozialen Bereich oder im Rahmen von Workcamps usw. - nicht erforderlich. Die Abwicklung organisatorischer Fragen läuft zentral über die jeweilige Kibbuzvermittlung.

Arbeitskleidung

In der Regel statten größere Kibbuzim ihre Volontäre mit Arbeitskleidung und einem Paar fester Arbeitsschuhe aus (z.B. halbhohe Turnschuhe, nicht unbedingt schwere Wanderstiefel). Nach etwa vier Monaten erhält man Gutscheine für neue Kleidung. Vorsicht! Wer außergewöhnliche Körpermaße hat, wird Schwierigkeiten bekommen, da das Kleiderlager sich auf gutes Mittelmaß eingerichtet hat. Das Tragen eigener Arbeitskleidung ist natürlich möglich; auf jeden Fall eine Garnitur sowie ein Paar Reserveschuhe mitbringen. Geliehene Arbeitskleidung ist nach Beendigung des Aufenthalts selbstverständlich zurückzugeben.
Kleine Kibbuzim scheuen häufig die Kosten, jedem Mitglied oder Freiwilligen etwas Passendes vorzuhalten.

Arbeitsplatz

Hängt von den Fähigkeiten des Freiwilligen und dem momentanen Arbeitskräftebedarf des Kibbuz ab. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist in Absprache mit dem Volontärsleiter bei handfesten Problemen oder bei längeren Kibbuzaufenthalten u.U. möglich (Näheres zu den Tätigkeitsbereichen s. Kapitel »Arbeiten für Freiwillige«).

Arbeitszeit

Mitte der achtziger Jahre wurde die Arbeitszeit allgemein verlängert. Volontäre arbeiten seither bis zu 48 Stunden pro Woche (6 x 8 Stunden). Allerdings wird diese Regelung nicht einheitlich gehandhabt. Der Shabat (Samstag) sowie christliche oder jüdische Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Sollte einmal an einem Samstag gearbeitet werden, z.B. wegen eines Ernteeinsatzes, so ist dafür ein Wochentag frei. Der Sonntag ist ein gewöhnlicher Arbeitstag (Besonderheiten einzelner Kibbuzim in der Liste am Ende des Buches).

Der tägliche Arbeitsbeginn hängt natürlich vom Arbeitsplatz ab. Ernteeinsätze beginnen meist sehr früh; auch im Sommer geht´s in manchen Arbeitszweigen schon um 4h morgens los. Dadurch ist der ganze Nachmittag frei; in dieser Zeit gibt es, außer während der Siesta, unzählige Gelegenheiten zur Freizeitgestaltung im Kibbuz oder auch außerhalb (s. auch Freizeit, Kultur, Sport).

Aufenthaltsdauer

Der Mindestaufenthalt liegt bei zwei Monaten (ohne An- u. Abreise), der Höchstaufenthalt wird von manchen Kibbuzim auf drei Monate beschränkt. Ausnahmen sind möglich, wenn man sich mit den Chawerim gut versteht. Nach einigen Monaten kann man auch von einem Kibbuz zu einem anderen wechseln.

Aufenthaltsgenehmigung

Bei der Einreise erhalten Freiwillige - genau wie bei der Einreise als Tourist - automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Monate. Alle drei Monate ist an Ort und Stelle ein Verlängerung bis zu einem Jahr möglich, wobei der Kibbuz behilflich ist. Die neuesten Einreise- und Visabestimmungen sind bei der Konsularabteilung der Israelischen Botschaft in Bonn in Erfahrung zu bringen.

Aufnahmebedingungen

Werdende Mütter und Familien mit Kindern werden in der Regel wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht aufgenommen. Schwierig ist auch die Unterbringung kinderloser verheirateter Paare, da kaum Zweibettzimmer vorhanden sind.
Ein ärztliches Attest - nicht früher als zwei Monate vor Reisebeginn ausgestellt - muß vorliegen, in dem die Tauglichkeit des Volontärs für die Arbeit im Kibbuz bestätigt wird (kann nachgereicht werden). Der Text sollte ungefähr folgendermaßen lauten:
»Hiermit bescheinige ich, daß Herr / Frau ... Straße ... Wohnort ... organisch und geistig gesund ist, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten hat und somit tauglich ist für körperliche Arbeit - auch für einen Arbeitseinsatz in einem Kibbuz in Israel. Ort / Datum ... Stempel und Unterschrift des Arztes.«

Ferner ist eine Gesundheitserklärung und der Nachweis von Versicherungen (s. dort) erforderlich.
Anmeldung über eine Organisation im Heimatland.

Ausflüge

Zur Leistung des Kibbuz - im Gegenzug für die Arbeit des Volontärs - gehört, daß regelmäßig Ausflüge, entweder mit den Kibbuzniks zusammen oder in Volontärgruppen, durchgeführt werden.

Die Länge dieser Exkursionen richtet sich grundsätzlich nach der Aufenthaltsdauer. Als Grundregel gilt: pro Monat ein Tag Ausflug. Ausnahmen und Einzelheiten in der Kibbuzliste.